Rechtsprechung
   BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4239
BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91 (https://dejure.org/1992,4239)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91 (https://dejure.org/1992,4239)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1992 - BReg. 2 Z 165/91 (https://dejure.org/1992,4239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 32; WEG § 26 Abs. 1 § 26 Abs. 3 § 43 Abs. 1
    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender ordentlicher Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 787
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
    e) Die Bestellung des weiteren Beteiligten zu 4 zum neuen Verwalter beinhaltet zugleich die Abberufung des Antragsgegners zu 1; denn andernfalls hätte die Gemeinschaft zwei Verwalter, was nicht gewollt war und rechtlich nicht zulässig ist (vgl. BGHZ 107, 268 ).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
    Die rückwirkende Aufhebung des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses würde an der Wirksamkeit der Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung ebensowenig ändern wie die Ungültigerklärung der Verwalterbestellung (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.weit.Nachw.).
  • OLG Hamm, 20.09.1973 - 15 W 33/73
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
    Denn dem weiteren Beteiligten zu 4 steht auf jeden Fall nach den §§ 677 ff. BGB eine Vergütung zu, die nicht niedriger ist als die vom Amtsgericht festgesetzte, weil sich diese im Rahmen des Üblichen hält (BGH WPM 1989, 801/802; OLG Hamm NJW 1973, 2301/2302).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Soweit der Senat früher (BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm und des Kammergerichts nicht fest; sie zeigen, daß die Rückwirkung der Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses auf das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter und auf dessen Rechtsstellung im übrigen praktisch keinen Einfluß hat (in diese Richtung auch schon BayObLG WuM 1992, 283 ).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Das Vertrauen Dritter auf den Rechtsbestand einer wirksam gewordenen gerichtlichen Verfügung soll geschützt werden (vgl.: BayObLG, NJW-RR 1992, 787 für die Bestellung eines Notverwalters; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1318 für die Wirksamkeit der Abschlußprüfung und des Testates; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 442 [443] für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft; OLG Köln [16. Senat], FamRZ 1995, 1086 für die Entlassung eines Betreuers; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 32 Rdnr. 1).
  • KG, 31.03.2009 - 1 W 209/05

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur

    Ist der Verwalter durch Gerichtsbeschluss bestellt worden, so bleiben seine Rechtshandlungen allerdings gemäß § 32 FGG wirksam (BayObLG NJW-RR 1992, 787).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Das Vertrauen Dritter auf den Rechtsbestand einer wirksam gewordenen gerichtlichen Verfügung soll geschützt werden (vgl.: BayObLG, NJW-RR 1992, 787 für die Bestellung eines Notverwalters; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1318 für die Wirksamkeit der Abschlußprüfung und des Testates; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 442 [443] für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft; OLG Köln [16. Senat], FamRZ 1995, 1086 für die Entlassung eines Betreuers; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 32 Rdnr. 1).
  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04

    Beendigung des Amtes des bestellten Notvorstandes eines Vereins

    Dies hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die vergleichbare Rechtslage bei einem Notverwalter im Wohnungseigentumsrecht dargelegt (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1992, 787).
  • OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer

    Die in einer von dem Verwalter zwischenzeitlich einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bleiben ebenfalls wirksam (vgl. ausdrücklich für Jahresabrechnungen BayObLG ZMR 2002, 850 = WuM 2002, 510 = NJW-RR 2002, 1665 = NZM 2002, 743; allgemein vgl. Bärmann-Pick-Merle § 26 Rz 213 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 91, 531, 532; NJW-RR 92, 787; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312 f.).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Die Gemeinschaft war ohne Verwaltung, denn die Bestellung der weiteren Beteiligten zur Notverwalterin endete mit der Wahl des S. in der Versammlung vom 10.12.1997 und lebte mit der Ungültigerklärung dieses Eigentümerbeschlusses nicht wieder auf (BayObLG NJW-RR 1992, 787/788; Staudinger/Bub § 26 WEG Rn. 506).
  • BayObLG, 21.10.1996 - 2Z BR 72/96

    Rechtliche Grundlagen der Bestellung eines Notverwalters nach § 26 Abs. 3

    Dadurch werden in der Regel etwaige Einberufungsmängel geheilt, weil sie sich auf das Ergebnis der Abstimmung nicht auswirken konnten (BayObLG NJW-RR 1992, 787 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht